„Jede Krankheit hat ein Preisschild“

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Nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) gebe es ab Januar 2019 (gilt erstmal nur bis 2021) eine Personaluntergrenze für 4 Bereiche (Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie).
Im internationalen Vergleich stehe Deutschland bei der Betreuung von 13 Patienten pro Pflegefachkraft immer noch mit der roten Laterne da. Ver-di fordert daher Personalbemessungsstandards. Wie bereits oben erwähnt, gibt es durchaus ausgebildete Fachkräfte, die aber aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen nicht mehr im Beruf arbeiten.

Lt. Gesundheitsminister Spahn sollen 13.000 Altenpflegekräfte eingestellt werden, nach Berechnungen von Ver-di und ist das viel zu wenig. Allein in Hessen fehlen bis 2025 schon 20.000 Pflegekräfte.
 
Die Bezahlung im Altenpflegebereich ist noch schlechter, als bei den Krankenpflegekräften. Um diese Missstände zu beseitigen müssen sich die KollegInnen in der Gewerkschaft organisieren.

In der anschließenden Diskussion kamen die Teilnehmer zu dem Ergebnis: Auch wir können uns einmischen. Der Einfluss des DGB muss stärker genutzt werden. Wir müssen uns auch mit anderen Organisationen vernetzen und, wie in Hamburg und Berlin, uns in Pflegebündnissen organisieren.

Jede Krankheit hat ein Preisschild“ Die Kommerzialisierung unseres Gesundheitswesens muss dringend zurückgenommen werden.

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Was muss ich beachten, wenn die Rente ansteht?

Veranstaltung des Arbeitskreises Aktiv 55plus in Sainscheid/Westerwald

Referent: Kollege Manfred Mahle (Rentenberater i.R.)
 
Wesentliche Erkenntnisse nach einer interessanten Diskussion:
• Jeder Rentenantrag muss persönlich gestellt werden. Nichts geschieht automatisch!
• Vor Antragstellung sollte jeder sich Hilfe durch einen ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung einholen.
• Der Rentenanspruch muss vom Antragsteller vollständig belegt werden können. Neben den Zeiten einer Erwerbstätigkeit müssen alle Ausfallzeiten (zum Beispiel: Ausbildungszeiten, Wehrdienstzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten, Mutterschutz und Erziehungszeiten) durch Dokumente nachgewiesen werden. Die Nachweise sind oft nicht komplett vorhanden. Dann müssen Bescheinigungen oder Eidesstattliche Erklärungen eingeholt werden.
• Die Witwenrente beträgt nur noch 50% von der Rente des Ehepartners.
• Ein Überprüfungsantrag sollte unbedingt dann kann gestellt werden, wenn nach Erteilung des Rentenbescheides noch relevante Belege gefunden werden.
• Ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides gestellt werden.
• Renten und Versicherungsleistungen unterliegen der Einkommenssteuer. Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung werden ebenfalls fällig!
Die Veranstaltung war ein großer Erfolg! Alle Beteiligten empfanden die Veranstaltung als sinnvoll und lehrreich. Es gab einige Aha-Erlebnisse und neue Erkenntnisse um das Thema Rente.